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Die Arbeit der Universitätsbibliotheken gestaltet sich in den heutigen Tagen schwierig. Die Unterfinanzierung der Universitäten hat hier besondere Auswirkungen auf die Bereitstellung wissenschaftlicher Ressourcen. Viele Fachjournale können nicht weiter bezogen werden und eine nachträgliche Anschaffung scheitert oft an noch verfügbaren Exemplaren. Und Bücher, speziell für das Studium, können nicht mehr in ausreichender Zahl beschafft werden.
Um hier teilweise einen Ausgleich zu schaffen, ist es nun an der Zeit, dass sich die Universitäten ihre eigenen wissenschaftlichen Leistungen gegenseitig zur Verfügung stellen. Dies soll in Form einer digitalen Bibliothek geschehen, in der jene Master- und Doktoratsarbeiten aufgenommen werden, die mit einer der beiden Bestnoten beurteilt wurden. Darüber hinaus sind jene vorgelegten schriftlichen Arbeiten aufzunehemen, auf Grund derer die Erteilung der Lehrbefugnis erfolgte.
Damit werden gleich mehrere Zwecke erfüllt. Zunächst werden wissenschaftliche Bestände größer verfügbar gemacht ohne das nennenswerte Mehrkosten entstehen und das rund um die Uhr ein Server braucht keine Freizeit. Weiters unterliegen die digitalen Bestände keiner Stückzahlenbegrenzung. Mit der Einschränkung auf die beiden Bestnoten, wird sicher gestellt, dass nur brauchbares Material veröffentlicht wird. Gleichzeitig unterliegen auch die Gutachterinnen und Gutachter der Arbeiten einer Qualitätskontrolle niemand wird sich mehr leisten können, Noten zu verschenken. Und zuletzt wird die Aufdeckung von Plagiaten erleichtert.
Keinesfalls darf aber die Errichtung einer digitalen Bibliothek zu einer Reduzierung des gedruckten Wortes führen. Das Leseverhalten ist bei einem Buch ein anderes als vor dem Bildschirm und daraus resultieren auch andere Herangehensweisen wissenschaftlichen Arbeitens. Deshalb ist ein digitale Bibliothek nur als Ergänzung des Status Quo zu sehen, nicht jedoch als Ersatz. Darüber hinaus sind einige besondere Merkmale bei der Umsetzung zu beachten, bspw. gestaltet sich der Umgang mit dem Urheberrecht beim Anbieten von Dateien anders als bei der Verleihung von Büchern.
Die Umsetzung
Da eine einzelne Person kaum mit so einem Anliegen beim Nationalrat durchkommt, habe ich bereits 2009 mehrere Institutionen um Unterstützung dafür gebeten. Das Interesse war anfangs groß, dennoch hat niemand von ihnen konkrete Schritte gesetzt. Zur leichteren Umsetzung habe ich sogar schon einen Entwurf für einen Gesetzestext ausgearbeitet. Dieser findet sich mit angepassten Jahreszahlen hier, um nicht der Vergessenheit ob Heim zu fallen: